ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
INFORMATIONEN ZUR AUSÜBUNG DES WIDERRUFSRECHTS
Wahrung des Widerrufsrechts
Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes besteht nach Maßgabe des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist Green Consult Bauplanung GmbH durch eine eindeutige Erklärung über den Entschluss zum Widerruf zu informieren. Die Erklärung kann insbesondere per Brief oder E-Mail erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt es, wenn die Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
Im Fall eines wirksamen Widerrufs werden bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich und grundsätzlich spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung zurückgezahlt. Für die Rückzahlung wird grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die Rückzahlung werden keine zusätzlichen Entgelte verrechnet.
Hat der Auftraggeber ausdrücklich verlangt, dass mit der Dienstleistung bereits innerhalb der Widerrufsfrist begonnen wird, ist im Fall eines Widerrufs jener angemessene Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zum Eingang des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum vereinbarten Gesamtumfang entspricht.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Green Consult Bauplanung GmbH behält sich vor, vor Beginn oder während der Bearbeitung eine Anzahlung sowie dem jeweiligen Leistungsfortschritt entsprechende Teil- oder Abschlagszahlungen einschließlich vereinbarter Nebenkosten zu verlangen.
Nach Abschluss der beauftragten Leistung erfolgt die Abrechnung der Honorare und Nebenkosten mittels abschließender Honorarnote. Der darin ausgewiesene Betrag wird mit Rechnungslegung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Fälligkeit ist grundsätzlich unabhängig davon, ob oder zu welchem Zeitpunkt der Auftraggeber die erbrachte Leistung weiterverwendet.
PROJEKTABBRUCH / VORZEITIGE VERTRAGSAUFLÖSUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER
Wird ein Auftrag vom Auftraggeber vorzeitig beendet, beispielsweise durch Projektabbruch, Planungsstopp oder dadurch, dass das Bauvorhaben nicht weiterverfolgt wird, bleibt der Anspruch auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen bestehen.
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen angerechnet und gelten, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, als Abgeltung der bis dahin erbrachten Leistungen. Wurden bereits Planungsleistungen wie Entwurf, Machbarkeitsprüfung, Projektbearbeitung oder Kommunikation mit Behörden erbracht, besteht nicht allein aufgrund des Projektabbruchs ein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Anzahlungen.
GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand ist Wien vorgesehen, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.
DATENSCHUTZ
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur soweit dies zur Bearbeitung von Anfragen, zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder auf einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage erforderlich ist.
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